Arbeitest du während deines Studiums? Je nach Art deiner Beschäftigung gelten unterschiedliche Regelungen für deine Krankenversicherung. Hier sind die wichtigsten Informationen:
1. Mini-Job oder Nebenjob
- Definition: Ein Mini-Job liegt vor, wenn du weniger als 538 € pro Monat (6.456 € pro Jahr) verdienst.
- Krankenversicherung: Das Gehalt aus einem Mini-Job wird nicht versteuert und hat keine Auswirkungen auf deine Krankenversicherung. Dazu zählen auch ehrenamtliche Tätigkeiten.
2. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Definition: Verdienst du mehr als 538 € im Monat, gilt deine Beschäftigung als sozialversicherungspflichtig.
- Krankenversicherung: In diesem Fall wirst du direkt bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet. Warst du vorher privat versichert, musst du wechseln.
- Beitrag: Der monatliche Beitrag wird automatisch von deinem Gehalt abgezogen.
3. Werkstudentenstatus
- Definition: Als Werkstudent arbeitest du neben deinem Studium, meist in einem Unternehmen.
- Krankenversicherung: Du kannst weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben, solange du den Werkstudentenstatus erfüllst.
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